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Sonntag, 05. September 2010
Kanzlei Dkfm. Dr. Franz Klein
 
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Rundschreiben Juni 2010
 
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Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, Juni 2010
 
In der letzten Zeit hatten wir große Probleme mit dem Thema
 
Umsatzsteuer“.
 
Wie bereits angekündigt (Rundschreiben März) hat die Finanzverwaltung eine Großaktion gestartet.
 
Zur Erinnerung: Heuer gilt folgendes
 
1)          Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz unter 30.000)
o   keine Umsatzsteuervoranmeldungen
o   Jahreserklärung erst ab einem Umsatz von 7.500,--
2)          Kleinunternehmer, die in die USt-Pflicht optiert hatten
o   vierteljährliche Berechnung der Umsatzsteuer (keine Einreichung erforderlich)
o   vierteljährliche Zahlung
o   Jahreserklärung
3)          Unternehmer mit Vorjahresumsätzen zwischen 30.000,-- und 100.000,--
o   monatliche Berechnung der Umsatzsteuer (keine Einreichung)
o   monatliche Zahlung
o   Jahreserklärung
4)          Unternehmer mit einem Umsatz über 100.000,--
o   monatliche Berechnung
o   monatliche (elektronische!) Einreichung der UVA
o   monatliche Zahlung
o   Jahreserklärung
 
Für 2011 wurden schon Änderungen beschlossen.
 
 
Ebenfalls „zur Erinnerung“:
Elektronisch übermittelte Rechnungen (per Email) gelten nur unter sehr erschwerten Bedingungen als Originalrechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (wichtig wegen des Vorsteuerabzugs!).
Wir raten generell davon ab, verlangen Sie bitte Originalrechnungen.
Durch Fax übermittelte Rechnungen gelten noch bis Ende 2010 als Originale.
 
 
Ein Unternehmer, der im EU-Ausland unter Verwendung der UID-Nummer Waren kauft, muß keine ausländische Umsatzsteuer bezahlen. Allerdings ist dafür in Österreich Erwerbsteuer (in der Regel 20 %) zu bezahlen.
Wenn diese Waren für Ihr Unternehmen bestimmt sind (und Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind!), handelt es sich um ein „Null-Summen-Spiel“, weil Sie die Erwerbsteuer wieder als Vorsteuer abziehen dürfen!
Wenn ein Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z.B. ein Kleinunternehmer oder ein Arzt), dann ist die Erwerbsteuer zwar zu bezahlen aber eben nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
Achtung: Dafür gibt es ein EU-weites Kontrollsystem. Der ausländische Lieferant meldet solche Geschäfte in seiner „Zusammenfassenden Meldung“. Das österreichische Finanzamt erfährt davon.
Bei privaten Einkäufen darf die UID-Nummer nicht verwendet werden.
 
 
Unternehmen (auch GmbHs), die noch einen günstigen (alten) Mietvertrag haben, müssen wissen, daß jeder Unternehmensübergang (auch an die eigene Familie!) den Vermieter berechtigt, die Miete auf den „angemessenen Mietzins“ anzuheben (§ 12a Mietrechtsgesetz). Die Angemessenheit würde letztlich vom Gericht geprüft.
Klug ist es, wenn man bereits vor einer geplanten Übertragung des Unternehmens Verhandlungen mit dem Vermieter aufnimmt.
Wenn diese Verhandlungen nicht zufriedenstellend sind, kann man einen angemessenen Mietzins vom Gericht feststellen lassen. Diese Feststellung ist für den Vermieter bindend.
 
 
Einen Tipp zur Unfallversicherung wollen wir gerne geben.
Die Selbständigen sind in der Unfallversicherung gemäß ASVG (bei der AUVA) versichert. Bei einem Arbeitsunfall erhält man hier – bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit - eine „Versehrtenrente“. Diese Rente beträgt „normal“ 166,-- bis 1.243,-- € pro Monat.
Man kann aber eine Zusatzversicherung beantragen. Diese kostet derzeit 144,70
pro Jahr und führt zu einer Steigerung der Rente auf 325,-- bis 2.434,-- pro Monat.
Wir halten diese Zusatzversicherung für sehr sinnvoll. Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen Sie uns bitte an.
 
Bei einer privaten Unfallversicherung empfehlen wir, nur die Invalidität (nicht aber den Unfalltod) zu versichern.
 
Diese Tipps decken sich mit unserer generellen Versicherungs-Philosophie.
„Versichert werden nur die Katastrophen, Kleinigkeiten zahlt man besser selbst“
 
 
Freundliche Grüße

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