![]() Sonntag, 05. September 2010 |
Kanzlei Dkfm. Dr. Franz Klein | |||
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Rundschreiben Dezember 2009
Interessantes zum Jahresende :
* Wir haben ein Merkblatt zu den umsatzsteuerlichen Neuerungen ab 1.1.2010 beigelegt.
* Weiters liegt ein Merkblatt zum Jahreswechsel bei.
* Beide Merkblätter legen wir Ihnen besonders ans Herz!!
* Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Grenze für die Eintragungspflicht in das Firmenbuch ab 1.1.2010 auf 700.000,-- € Jahresumsatz erhöht.
Diese Grenze ist für die „Bilanzierungspflicht“ der Gewerbetreibenden relevant. Bis dahin dürfen Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner bleiben.
(Freiberufler können unbeschränkt Einnahmen-Ausgaben-Rechner sein)
* Haben Sie schon den Rechtsformzusatz beim Firmenbuch geändert?
protokollierte Unternehmer à EU
KEG à KG
OEG à OG
Bis Jahresende muß es geschehen und ist es noch gratis.
* Die Sicherung von Sparbüchern und Bankeinlagen war bisher betragsmäßig unbeschränkt.
Ab 1.1.2010 wird diese Einlagensicherung auf 100.000,-- € pro Kopf und pro Bank herabgesetzt. (Hinweis auf unser Rundschreiben aus Dezember 2008)
* Der Freibetrag für investierte Gewinne heißt ab 2010 Gewinnfreibetrag und wird auf 13 % erhöht. Es kann daher lohnend sein, Einnahmen des Jahres 2009 in das Jahr 2010 zu verschieben.
* Der Sonderausgabenhöchstbetrag für den „Kirchenbeitrag“ wurde auf 200,-- € erhöht. Wer gewohnheitsmäßig immer 100,-- € bezahlt hat, sollte das überdenken.
Frohe Weihnachten
und ein Glückliches Neues Jahr !
Wichtiges zum Jahresende 2009
· Bis 31.12.2009 ist es für Einnahmen-Ausgaben-Rechner besonders wichtig, die Situation bezüglich des Freibetrags für investierte Gewinne zu prüfen. Unser Rat: Diese Begünstigung ist so bedeutend, dass sie unbedingt genützt werden sollte. Achtung: Das ist auch für ein kleineres Einkommen interessant.
Wenn das Einkommen beträgt € 15.000,00,
ist ein Freibetrag möglich mit € 1.500,00
Die Steuerersparnis beträgt immerhin € 547,50
· Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EURO 400,-- Anschaffungskosten sind sofort abzugsfähig.
· Investitionen bis zum Jahresende können noch (vorzeitige Abschreibung!) mit 30 % abgeschrieben werden.
· Die Belegsammlung für 2002 darf am 1.1.2010 vernichtet werden.
(Ausnahme: Unterlagen für Grundstücke - 12 Jahre ! - und Unterlagen für laufende Verfahren. In Sonderfällen sind bei Grundstücken die Unterlagen 22 Jahre aufzubewahren) · Die Frist für die Arbeitnehmer-Veranlagung (vulgo: Jahresausgleich) für 2004 endet am 31.12.2009.
· Sachgeschenke an die Dienstnehmer (z.B. anlässlich einer Weihnachtsfeier) sind bis EUR 186,-- steuerfrei und SV-frei. Die Kosten für Betriebsfeiern und Betriebsausflüge sind bis EUR 365,-- pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei und SV-frei.
"Ansparen" für eine tollere Reise ist erlaubt.
· Bilanzierungspflichtige müssen zum Bilanzstichtag Vorräte und halbfertige Arbeiten "inventieren". Bitte laden Sie das "Merkblatt" von unserer Homepage herunter oder fordern Sie es bei uns an.
· Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Gestaltung der Ausgaben und Einnahmen den Gewinn beeinflussen (z.B. Akontierung der Sozialversicherungsbeiträge)
· Für das Jahr 2006 kann noch bis 31.12.2009 ein Antrag auf Rückerstattung von zuviel bezahlten (über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus) Sozialversicherungsbeiträgen gestellt werden.
· Die SV-Werte für 2010 sind bereits bekannt :
Geringfügigkeitsgrenze 366,33 € p.m.
Höchstbeitragsgrundlage 4.110,-- € p.m. (14x)
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