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Sonntag, 05. September 2010
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Rundschreiben Dezember 2009
 
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Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, Dezember 2009

 
 
Interessantes zum Jahresende :
 
 
*       Wir haben ein Merkblatt zu den umsatzsteuerlichen Neuerungen ab 1.1.2010 beigelegt.
 
*       Weiters liegt ein Merkblatt zum Jahreswechsel bei.
 
*       Beide Merkblätter legen wir Ihnen besonders ans Herz!!
 
*       Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Grenze für die Eintragungspflicht in das Firmenbuch ab 1.1.2010 auf 700.000,-- € Jahresumsatz erhöht.
         Diese Grenze ist für die „Bilanzierungspflicht“ der Gewerbetreibenden relevant. Bis dahin dürfen Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner bleiben.
         (Freiberufler können unbeschränkt Einnahmen-Ausgaben-Rechner sein)
 
*       Haben Sie schon den Rechtsformzusatz beim Firmenbuch geändert?
         protokollierte Unternehmer à EU
         KEG à KG
         OEG à OG
         Bis Jahresende muß es geschehen und ist es noch gratis.
 
*       Die Sicherung von Sparbüchern und Bankeinlagen war bisher betragsmäßig unbeschränkt.
         Ab 1.1.2010 wird diese Einlagensicherung auf 100.000,-- € pro Kopf und pro Bank herabgesetzt. (Hinweis auf unser Rundschreiben aus Dezember 2008)
 
*       Der Freibetrag für investierte Gewinne heißt ab 2010 Gewinnfreibetrag und wird auf 13 % erhöht. Es kann daher lohnend sein, Einnahmen des Jahres 2009 in das Jahr 2010 zu verschieben.
 
*       Der Sonderausgabenhöchstbetrag für den „Kirchenbeitrag“ wurde auf 200,-- € erhöht. Wer gewohnheitsmäßig immer 100,-- € bezahlt hat, sollte das überdenken.
 
 
Frohe Weihnachten
und ein Glückliches Neues Jahr !
 


 
Wichtiges zum Jahresende 2009
 
·         Bis 31.12.2009 ist es für Einnahmen-Ausgaben-Rechner besonders wichtig, die Situation bezüglich des Freibetrags für investierte Gewinne zu prüfen. Unser Rat: Diese Begünstigung ist so bedeutend, dass sie unbedingt genützt werden sollte. Achtung: Das ist auch für ein kleineres Einkommen interessant.
Wenn das Einkommen beträgt                                          € 15.000,00,
ist ein Freibetrag möglich mit                                            €   1.500,00
Die Steuerersparnis beträgt immerhin                               €      547,50        
 
·         Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EURO 400,-- Anschaffungskosten sind sofort abzugsfähig.
 
·         Investitionen bis zum Jahresende können noch (vorzeitige Abschreibung!) mit 30 % abgeschrieben werden.
 
·         Die Belegsammlung für 2002 darf am 1.1.2010 vernichtet werden.
(Ausnahme: Unterlagen für Grundstücke - 12 Jahre ! - und Unterlagen für laufende Verfahren. In Sonderfällen sind bei Grundstücken die Unterlagen 22 Jahre aufzubewahren)
 
·         Die Frist für die Arbeitnehmer-Veranlagung (vulgo: Jahresausgleich) für 2004 endet am 31.12.2009.
 
·         Sachgeschenke an die Dienstnehmer (z.B. anlässlich einer Weihnachtsfeier) sind bis EUR 186,-- steuerfrei und SV-frei. Die Kosten für Betriebsfeiern und Betriebsausflüge sind bis EUR 365,-- pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei und SV-frei.
"Ansparen" für eine tollere Reise ist erlaubt.
 
·         Bilanzierungspflichtige müssen zum Bilanzstichtag Vorräte und halbfertige Arbeiten "inventieren". Bitte laden Sie das "Merkblatt" von unserer Homepage herunter oder fordern Sie es bei uns an.
 
·         Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Gestaltung der Ausgaben und Einnahmen den Gewinn beeinflussen (z.B. Akontierung der Sozialversicherungsbeiträge)
 
·         Für das Jahr 2006 kann noch bis 31.12.2009 ein Antrag auf Rückerstattung von zuviel bezahlten (über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus) Sozialversicherungsbeiträgen gestellt werden.
 
·         Die SV-Werte für 2010 sind bereits bekannt :
Geringfügigkeitsgrenze 366,33 € p.m.
Höchstbeitragsgrundlage 4.110,-- € p.m. (14x)
 
 
 

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